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Als Psychologe mitarbeiten

Psychologisches Coaching im selben Beschäftigungsmodell.

Bewerbung, Eignungsprüfung, Anstellung, Vergütung und Ausfallregeln sind dieselben wie für Lehrer im 1:1-Unterricht. Der Unterschied liegt allein in Qualifikation, Tätigkeit und Einsatzfreigabe.

Nachweis
Geprüfter Psychologieabschluss
Vergütung
25 € brutto je gehaltenem oder nach der gemeinsamen Ausfallregel bezahltem 60-Minuten-Termin
Entscheidung
Einstellung und Freigabe durch den Admin

Anforderungen

Die Rolle unterscheidet sich, der Prozess nicht

Der Admin prüft die Qualifikation und entscheidet wie bei einem Lehrer, ob eine Einstellung erfolgt. Erst danach werden passende Coachingbereiche freigegeben.
Psychologieabschluss
Ein akademischer Psychologieabschluss wird als eigener Qualifikationsnachweis intern geprüft und verifiziert.
Coachingbereich
Die fachliche Freigabe gilt nur für den einzeln geprüften Bereich, etwa Prüfungsangst, Lernen und Motivation, Schulstress und Konflikte oder Elternberatung.
Vertraulichkeit
Du arbeitest in einem vom Unterricht, allgemeinen Kalender und Elternkonto getrennten Termin- und Datenraum.
Berufsgrenzen
Du stellst keine Diagnosen und behandelst keine Krankheiten. Psychotherapie und heilkundliche Leistungen gehören nicht zu diesem Angebot.

Beschäftigung

Dieselben Bedingungen wie für Lehrer im 1:1-Unterricht

Die folgenden veröffentlichten Bedingungen gelten unverändert für beide Rollen. Für Lehrer und Psychologen werden gehaltene sowie die ausdrücklich geregelten bezahlten Ausfälle gleich vergütet.
  1. Lehrer und Psychologen erhalten 25 € brutto für jeden gehaltenen oder nach der gemeinsamen Ausfallregel bezahlten Termin von 60 Minuten.
  2. Arbeitgeber ist die Dr. Lachhein Consulting GmbH.
  3. Beschäftigungsform und vereinbarter Umfang werden schriftlich geregelt.
  4. Außerhalb der bereitgestellten Materialien ist keine verpflichtende zusätzliche Unterrichtsvorbereitung vorgesehen.
  5. Ein vereinbarter Termin wird bezahlt, wenn der Schüler weniger als 24 Stunden vor Beginn absagt, wenn der Schüler nicht erscheint oder wenn der Arbeitgeber weniger als 24 Stunden vor Beginn absagt.
  6. Sagt der eingesetzte Lehrer oder Psychologe selbst ab, wird der Termin nicht vergütet.
  7. Zusätzlich angeordnete Arbeitszeit wird gesondert geregelt.
  8. Ein bestimmtes Stundenvolumen wird nicht garantiert.
  9. Der Unterricht findet online statt.
  10. Typische Unterrichtszeiten liegen in der Regel nachmittags und am frühen Abend, montags bis sonntags.
  11. Erforderlich ist ein PC oder Laptop mit Kamera.

Ablauf

Von der Kurzbewerbung zur Freigabe

  1. Kurzbewerbung senden

    Du nennst Kontaktdaten, Qualifikation, relevante Erfahrung und ungefähre Verfügbarkeit. Dokumente oder Falldaten werden noch nicht erhoben.

  2. Kennenlernen

    Wir besprechen Tätigkeit, Einsatzrahmen und die schriftlich festgelegten Bedingungen.

  3. Eignungsprüfung

    Der Admin prüft Abschluss, Erfahrung und Eignung für die Coachingrolle.

  4. Einstellung und Freigabe

    Nach der Einstellung wird dein Konto eingeladen. Der Admin gibt nur die geprüften Coachingbereiche für Termine frei.

Bewerbung

Bewirb dich mit der gemeinsamen Kurzbewerbung

Kurzbewerbung als Psychologe

Sende uns dieselbe kurze, dokumentenfreie Bewerbung wie ein Lehrer. Eine feste Reaktionszeit versprechen wir nicht; wir melden uns über die von dir angegebene E-Mail-Adresse.

Bitte lade noch keine Dokumente hoch und nenne keine Gesundheitsdaten, Falldaten oder amtlichen Kennnummern.

Deine Bestätigungen

Die Übermittlung ist kostenlos und begründet noch kein Arbeitsverhältnis oder einen Anspruch auf einen bestimmten Stundenumfang.

Hinweise zur Verarbeitung deiner Bewerbungsdaten und zur Rücknahme deiner Bewerbung findest du in der Datenschutzerklärung. (öffnet in neuem Tab)

Datenschutz

Keine Dokumente in der ersten Bewerbung

Für Lehrer und Psychologen gelten derselbe datensparsame Bewerbungsprozess, dieselben Löschfristen und dieselbe sofortige Rücknahmemöglichkeit.

Verantwortlich: Dr. Lachhein Consulting GmbH, Jägerstraße 48, 10117 Berlin · kontakt@drlc.de

Wir verarbeiten die Angaben aus diesem Formular ausschließlich zur Anbahnung und Entscheidung über ein mögliches Beschäftigungsverhältnis. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 BDSG; soweit anwendbar zusätzlich Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Zugriff erhalten nur mit der Auswahl befasste Personen und technisch notwendige, weisungsgebundene Dienstleister. Zum Schutz des Formulars verarbeiten wir außerdem nur pseudonymisierte Merkmale für die Missbrauchsbegrenzung. In der Kurzbewerbung erheben wir keine Zeugnisse, Ausweis-, Gesundheits- oder Führungszeugnisdaten.

Bei einer Absage löschen wir die Bewerbung spätestens nach sechs Monaten. Die befristete Aufbewahrung zur Abwehr oder Durchsetzung möglicher Ansprüche beruht auf unserem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Offene Verfahren werden spätestens nach zwölf Monaten bereinigt. Ziehst du deine Bewerbung zurück, löschen wir die personenbezogenen Bewerbungsdaten sofort; ein nicht personenbezogener Auditvermerk bleibt zur technischen Nachvollziehbarkeit erhalten.

Ein Bewerberpool ist nicht vorgesehen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung würde später eine eigene, freiwillige Einwilligung erfordern.

Du kannst Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung verlangen und dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für Rücknahme und Datenschutzfragen genügt eine Nachricht an die oben genannte Adresse.

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